AGB
1. Geltungsbereich
2. Leistungen
3. Termine
4. Angebot
5. Vertragsabschluss
5.3. Die folgenden Schriftstücke sind Vertragsbestandteile des Vertrages in der folgenden Rangordnung, die bei Widersprüchen gilt:
- Das schriftlich ausgefertigte und beidseitig unterzeichnete Vertragsdokument. Ist kein schriftliches Vertragsdokument vorhanden, gilt die Offerte bzw. die Auftragsbestätigung der Elge AG.
- Die von der Bauleitung und vom Kunden genehmigten Pläne und technischen Angaben.
- Die Offerte der Elge, sofern nicht bereits in Ziff. 1 enthalten.
- Die Norm SIA-118:2013 „Allgemeine Bestimmungen für Bauarbeiten“.
- Die Norm SIA-118/380 „Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnik“.
6. Rechtsgültigkeit
7. Haftung für Daten
8. Vergütung
8.3 Die Vergütung umfasst nur die ausdrücklich aufgeführten Anlageteile und Arbeiten. Vom Kunden verlangte Mehrleistungen und Änderungen werden zu den im Vertrag oder in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung angewendeten Ansätzen in Rechnung gestellt. Verlangte Überzeit und Sonntagsarbeit wird mit den üblichen Zuschlägen verrechnet, sofern nichts anderes geregelt ist.
8.4 Sofern im Vertrag oder der Offerte bzw. Auftragsbestätigung Globalpreise vereinbart werden, behält sich die Elge AG eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern.
a. die Arbeitstermine aus einem von der Elge AG nicht verschuldeten Grund geändert werden müssen;
b. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen eine Änderung erfahren haben; das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten
Angaben oder Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren:
c. Aus Gründen, welche die Elge AG nicht zu vertreten hat, erhebliche Mehraufwendungen erforderlich waren.
8.6 Global- und Pauschalpreise gelten nicht absolut. Eine Über- oder Unterschreitung um bis zu 20% geht zu Lasten bzw. zu Gunsten des Kunden.
9. Retouren
10. Abnahme
11. Schutz, Nutzungs- Eigentumsrechte
12. Ausführung
12.1 Die Elge AG legt den Zeitpunkt der Ausführung mit dem Kunden gemeinsam fest. Der Kunde übergibt sämtliche erforderlichen Grundlagen zur Planung und Arbeitsvorbereitung rechtzeitig an die Elge AG. Ausführungspläne und Apparate sind der Elge AG vor Inangriffnahme der Arbeit mittels «GZA» freizugeben. Produkte und Materialien werden auf Grund dessen beschafft und können nicht zurückgenommen werden. Für den Montagebeginn werden kostenlos zur Verfügung gestellt resp. Vorausgesetzt:
- Kostenloser Parkplatz für Firmenfahrzeuge
- Stockwerkweise respektive in jeder Nasszelle einen Meterriss.
- Stockwerkweise Stromprovisorien, die den gegebenen Anforderungen entsprechen (Stromabsicherung).
- Abschliessbaren Raum (kostenlos, mit Strom und Licht).
- Sämtliche Decken und Aussparungen vorgängig ausgeschalt.
- Werkplatz
- Freier Zufahrtsweg zur Baustelle für Material- und Werkzeugablad.
- Einlegetermine sind mind. 4 Wochen im Voraus bekannt zu geben.
- Definitive Küchenpläne und/oder die definitiven Detailpläne Badezimmer.
- Kernbohrungen gemäss Aussparungsplan oder unseren Angaben.
13. Für Lieferanten / Materialbeschaffung
13.1 Mit der Annahme einer Bestellung akzeptiert der Lieferant die AGBs der Firma Elge AG.
13.2 Für gelieferte Komponenten gewährt der Lieferant eine Garantie bis zum Ende der Garantiepflicht der Firma Elge, für das jeweilige Objekt, unabhängig von den AGBs des Lieferanten. Die AGBs der Elge AG gehen somit vor.
13.3 Im Schadenfall haftet der Lieferant für alle Folgeschäden, welche in Folge des Mangels, an dem vom ihm gelieferten Material entstehen.
13.4 Verlangt der Lieferant eine Anzahlung, hat dieser eine Bankgarantie, für die geforderte Summe, zu liefern.
13.5 Im Falle von Kosten, welche Durch einen Lieferverzug erwachsen (Konventionalstrafen, Beschleunigungsmassnahmen usw.) haftet der Lieferant
14. Zahlungsbedingungen
14.1 Sofern keine anderen Abmachungen vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Rechnungen für Installationen und Lieferungen sind zahlbar innert 20 Tagen rein netto. Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum dauernden Aufträgen, werden dem Baufortschritt entsprechende Teilzahlungen in Rechnung gestellt. Diese sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Elge AG nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.
14.2 Bei Überschreitungen der vereinbarten Zahlungstermine werden ohne besondere Mahnung Verzugszinsen von 5 % berechnet.
15. Gewährleistung
15.1 Die Elge AG übernimmt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Abnahme der vollständig erbrachten vertraglich geschuldeten Leistung. Die Frist beginnt am Tag nach der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden. Liegt kein Abnahmeprotokoll vor, gilt das Werk im Falle der Inbetriebnahme durch den Kunden oder dem Stellen der Schlussrechnung als abgenommen. Für Apparatelieferungen gilt die Gewährleistung gemäss den Bestimmungen des Herstellers.
15.2 Liegt ein Mangel vor, verpflichtet sich die Elge AG, den Mangel max. bis 5 Jahre nach der Abnahme auf ihre Kosten zu beheben (Nachbesserung). Erweisen sich die Arbeiten während der Gewährleistungszeit als schadhaft oder unbrauchbar und ist dies nachweislich auf mangelhafte Ausführung der Arbeiten oder auf fehlerhaftes von der Elge AG geliefertes Material zurückzuführen, so werden derartige Teile von der Elge innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl instandgesetzt oder ausgewechselt. Voraussetzung ist, dass ihr die Mängel während der Gewährleistungszeit und unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.
15.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die nicht durch die Elge AG zu vertreten sind, wie beispielsweise mangelhafte Instandhaltung, natürliche Abnützung durch unsachgemässe Bedienung, höhere Gewalt usw. Für daraus resultierende Schäden lehnt die Elge AG jegliche Haftung ab.
15.4 Apparate, Armaturen und Geräte, die on der Elge AG im Handel bezogen und verbaut werden, gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers / Lieferanten. Es gilt die von der Elge AG vereinbarte Garantiefrist.
16. datenschutz
16.1 Die Elge AG erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.
16.2 Die Elge speichert und verarbeitet diese Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen und die Erstellung von neuen und auf diese Leistungen bezogenen Angeboten.
16.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der Elge AG vorhanden sind oder von Dritten stammen, für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen verwendet werden. Eine aktuelle Übersicht über die Unternehmen ist auf der Homepage www.elge.ch verfügbar. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.
16.4 Die Elge AG ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.
16.5 Die Elge AG sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.
17. Abtretungsverbot
Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis von der Elge AG an Dritte abtreten.
18. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Es findet schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag wird Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. Das Kopieren von unseren AGB’s ist rechtlich verboten.
19.04.2024