AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die Elge AG.
 
1.2. Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Planung und Installation von Anlagen der Gebäudetechnik durch die Elge AG.
 

2. Leistungen

Der Umfang der Leistungen der Elge AG (inkl. der Leistungsabgrenzung) ist im Vertragsdokument bzw. der Offerte oder der Auftragsbestätigung festgelegt.
 

3. Termine

3.1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn dies die Parteien in der Vertragsurkunde bzw. Offerte ausdrücklich vereinbart haben.
 
3.2. Hält die Elge AG verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Elge AG durch schriftliche (per E-Mail genügt) Mahnung und unter Einräumung einer Nachfrist von 3 Wochen in Verzug zu setzen. Die Elge AG kann für allfällige Schäden aus Lieferverzug nicht haftbar gemacht werden.
 
3.3. Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn der bestimmungsgemässe Betrieb möglich beziehungsweise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind.
 
3.4. Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Elge AG zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, so hat die Elge AG Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Termine.
 
3.5. Kein Verschulden der Elge AG liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, nicht voraussehbaren Baugrundverhältnissen, Umweltereignissen und bei Verspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten entstanden sind.
 
3.6. Sobald für die Elge AG Verzögerungen erkennbar sind, zeigt sie dies dem Kunden Verzögerungen unverzüglich schriftlich (per E-Mail genügt) an.
 

4. Angebot

4.1. Ein Angebot ist während der von der Elge AG im Angebot genannten Frist verbindlich. Nach Fristablauf ist die Elge AG nicht mehr an ihr Angebot gebunden. Nimmt der Kunde nach Fristablauf das Angebot an, so gilt dies als Gegenangebot und die Elge AG hat dies explizit anzunehmen, damit ein Vertrag Zustandekommen kann.
 
4.2. Die Preise im Angebot verstehen sich, wo nicht ausdrücklich anders vermerkt, exkl. MWST.
 
4.3. Enthält ein Angebot keine Frist, bleibt die Elge während 30 Tagen gebunden. Die Frist beginnt ab dem Tag an zu laufen, an welchem der Kunde das Angebot erhalten hat.
 
4.4. Zusätzliche Anforderungen, die nicht im Angebot enthalten oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren.
 

5. Vertragsabschluss

5.1. Der Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
 
5.2. Mündlich abgeschlossene Verträge werden in jedem Fall schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax etc.) bestätigt.
 

5.3. Die folgenden Schriftstücke sind Vertragsbestandteile des Vertrages in der folgenden Rangordnung, die bei Widersprüchen gilt:

  1. Das schriftlich ausgefertigte und beidseitig unterzeichnete Vertragsdokument. Ist kein schriftliches Vertragsdokument vorhanden, gilt die Offerte bzw. die Auftragsbestätigung der Elge AG.
  2. Die von der Bauleitung und vom Kunden genehmigten Pläne und technischen Angaben.
  3. Die Offerte der Elge, sofern nicht bereits in Ziff. 1 enthalten.
  4. Die Norm SIA-118:2013 „Allgemeine Bestimmungen für Bauarbeiten“.
  5. Die Norm SIA-118/380 „Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnik“.

6. Rechtsgültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ungewollte Regelungslücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer regelungsbedürftigen Lücke soll eine rechtswirksame Bestimmung treten, welche die Parteien unter angemessener Berücksichtigung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie Sinn und Zweck des Vertrages im Hinblick auf eine solche Regelungslücke vereinbart hätten.

7. Haftung für Daten

7.1 Elge AG haftet in keinem Fall für widerrechtlichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausgenommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Beteiligung.
 
7.2 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
 
7.3 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
 
7.4 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der Elge AG verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.

8. Vergütung

8.1 Die Vergütung erfolgt entweder nach Aufwand, als Pauschalpreis oder Globalpreis und wird in der Vertragsurkunde oder der Offerte bzw. Auftragsbestätigung festgelegt.
 
8.2 Wurde nichts vereinbart, so sind die Arbeit und das Material nach Zeit und Aufwand aufgrund der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Ansätze der Elge AG (gemäss Vertrag bzw. Offerte oder Auftragsbestätigung) in Rechnung gestellt. Reisekosten, Transportkosten und andere Nebenkosten werden dem Kunden nach Ergebnis in Rechnung gestellt.
 

8.3 Die Vergütung umfasst nur die ausdrücklich aufgeführten Anlageteile und Arbeiten. Vom Kunden verlangte Mehrleistungen und Änderungen werden zu den im Vertrag oder in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung angewendeten Ansätzen in Rechnung gestellt. Verlangte Überzeit und Sonntagsarbeit wird mit den üblichen Zuschlägen verrechnet, sofern nichts anderes geregelt ist.

8.4 Sofern im Vertrag oder der Offerte bzw. Auftragsbestätigung Globalpreise vereinbart werden, behält sich die Elge AG eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern.

8.5 Bei Global- und Pauschalpreisen erfolgt eine Preisanpassung ausserdem, wenn 

a. die Arbeitstermine aus einem von der Elge AG nicht verschuldeten Grund geändert werden müssen;
b. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen eine Änderung erfahren haben; das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten
Angaben oder Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren:
c. Aus Gründen, welche die Elge AG nicht zu vertreten hat, erhebliche Mehraufwendungen erforderlich waren.

8.6 Global- und Pauschalpreise gelten nicht absolut. Eine Über- oder Unterschreitung um bis zu 20% geht zu Lasten bzw. zu Gunsten des Kunden.

9. Retouren

9.1 Rücklieferungen werden nur innerhalb 24Stunden angenommen. Rücklieferungen die nicht auf das Verschulden des Installateurs zurückzuführen sind, werden dem Kunden mittels einer Aufwandsentschädigung von 25% des Warenwertes verrechnet.

10. Abnahme

10.1 Die Arbeiten sind vom Kunden oder seinem Beauftragten zusammen mit der Elge AG abzunehmen. Sobald dem Kunden die Abnahmebereitschaft gemeldet wird, hat er die Arbeiten innerhalb angemessener Frist zu prüfen und der Elge AG allfällige Mängel unverzüglich innert 7 Tagen schriftlich, wobei eine Meldung per E-Mail akzeptiert wird, mitzuteilen. Unterlässt er dies, gelten die Arbeiten als genehmigt.
 
10.2 Gerät der Kunde in Annahmeverzug des Werks, so fallen Risiken und Kosten (bspw. Lagerkosten) zu Lasten des Kunden an.
 
10.3 Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, welche die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigten, darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Elge AG hat derartige Mängel innert der vereinbarten Frist zu beheben. Bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegenden Mängeln, welche das Werk unbenutzbar machen, kann der Kunde die Abnahme verweigern. In diesem Falle hat er der Elge AG eine angemessene Nachfrist von 6 Wochen zu gewähren, innerhalb welcher der vertragsmässige Zustand herzustellen ist. Danach ist dem Kunden die Abnahmebereitschaft erneut anzuzeigen.

11. Schutz, Nutzungs- Eigentumsrechte

Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge usw. sind Eigentum der Elge AG. Ohne Einwilligung ist die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt. Werke und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Elge AG.

12. Ausführung

12.1 Die Elge AG legt den Zeitpunkt der Ausführung mit dem Kunden gemeinsam fest. Der Kunde übergibt sämtliche erforderlichen Grundlagen zur Planung und Arbeitsvorbereitung rechtzeitig an die Elge AG. Ausführungspläne und Apparate sind der Elge AG vor Inangriffnahme der Arbeit mittels «GZA» freizugeben. Produkte und Materialien werden auf Grund dessen beschafft und können nicht zurückgenommen werden. Für den Montagebeginn werden kostenlos zur Verfügung gestellt resp. Vorausgesetzt:

  • Kostenloser Parkplatz für Firmenfahrzeuge
  • Stockwerkweise respektive in jeder Nasszelle einen Meterriss.
  • Stockwerkweise Stromprovisorien, die den gegebenen Anforderungen entsprechen (Stromabsicherung).
  • Abschliessbaren Raum (kostenlos, mit Strom und Licht).
  • Sämtliche Decken und Aussparungen vorgängig ausgeschalt.
  • Werkplatz
  • Freier Zufahrtsweg zur Baustelle für Material- und Werkzeugablad.
  • Einlegetermine sind mind. 4 Wochen im Voraus bekannt zu geben.
  • Definitive Küchenpläne und/oder die definitiven Detailpläne Badezimmer.
  • Kernbohrungen gemäss Aussparungsplan oder unseren Angaben.

13. Für Lieferanten / Materialbeschaffung

13.1 Mit der Annahme einer Bestellung akzeptiert der Lieferant die AGBs der Firma Elge AG.

13.2 Für gelieferte Komponenten gewährt der Lieferant eine Garantie bis zum Ende der Garantiepflicht der Firma Elge, für das jeweilige Objekt, unabhängig von den AGBs des Lieferanten. Die AGBs der Elge AG gehen somit vor.

13.3 Im Schadenfall haftet der Lieferant für alle Folgeschäden, welche in Folge des Mangels, an dem vom ihm gelieferten Material entstehen.

13.4 Verlangt der Lieferant eine Anzahlung, hat dieser eine Bankgarantie, für die geforderte Summe, zu liefern.

13.5 Im Falle von Kosten, welche Durch einen Lieferverzug erwachsen (Konventionalstrafen, Beschleunigungsmassnahmen usw.) haftet der Lieferant

14. Zahlungsbedingungen

14.1 Sofern keine anderen Abmachungen vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Rechnungen für Installationen und Lieferungen sind zahlbar innert 20 Tagen rein netto. Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum dauernden Aufträgen, werden dem Baufortschritt entsprechende Teilzahlungen in Rechnung gestellt. Diese sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Elge AG nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.

14.2 Bei Überschreitungen der vereinbarten Zahlungstermine werden ohne besondere Mahnung Verzugszinsen von 5 % berechnet.

15. Gewährleistung

15.1 Die Elge AG übernimmt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Abnahme der vollständig erbrachten vertraglich geschuldeten Leistung. Die Frist beginnt am Tag nach der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden. Liegt kein Abnahmeprotokoll vor, gilt das Werk im Falle der Inbetriebnahme durch den Kunden oder dem Stellen der Schlussrechnung als abgenommen. Für Apparatelieferungen gilt die Gewährleistung gemäss den Bestimmungen des Herstellers.

15.2 Liegt ein Mangel vor, verpflichtet sich die Elge AG, den Mangel max. bis 5 Jahre nach der Abnahme auf ihre Kosten zu beheben (Nachbesserung). Erweisen sich die Arbeiten während der Gewährleistungszeit als schadhaft oder unbrauchbar und ist dies nachweislich auf mangelhafte Ausführung der Arbeiten oder auf fehlerhaftes von der Elge AG geliefertes Material zurückzuführen, so werden derartige Teile von der Elge innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl instandgesetzt oder ausgewechselt. Voraussetzung ist, dass ihr die Mängel während der Gewährleistungszeit und unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.

15.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die nicht durch die Elge AG zu vertreten sind, wie beispielsweise mangelhafte Instandhaltung, natürliche Abnützung durch unsachgemässe Bedienung, höhere Gewalt usw. Für daraus resultierende Schäden lehnt die Elge AG jegliche Haftung ab.

15.4 Apparate, Armaturen und Geräte, die on der Elge AG im Handel bezogen und verbaut werden, gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers / Lieferanten. Es gilt die von der Elge AG vereinbarte Garantiefrist.

16. datenschutz

16.1 Die Elge AG erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

16.2 Die Elge speichert und verarbeitet diese Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen und die Erstellung von neuen und auf diese Leistungen bezogenen Angeboten.

16.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der Elge AG vorhanden sind oder von Dritten stammen, für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen verwendet werden. Eine aktuelle Übersicht über die Unternehmen ist auf der Homepage www.elge.ch verfügbar. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.

16.4 Die Elge AG ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.

16.5 Die Elge AG sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.

17. Abtretungsverbot

Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis von der Elge AG an Dritte abtreten.

18. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Es findet schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag wird Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. Das Kopieren von unseren AGB’s ist rechtlich verboten.

19.04.2024